Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung ist als gesetzlich vorgesehenes Konfliktlösungsorgan die Einigungsstelle vorgeschrieben. Hier kann für beide Parteien eine Alternative sinnvoll sein, nämlich die hybride Verknüpfung von Mediation und der Einigungsstelle als sogenannte integrierte Mediation. Hier kann ein Mediator eingeschaltet werden, um über die rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus eine gute […]