Mediation ist keine Rechtsberatung, sondern die Suche nach der für beide Parteien beste Lösung. Das Recht bietet eine Lösung für eine große Anzahl von theoretischen Fällen, die für Sie passen kann oder auch eben nicht.
Damit sich eine Person in der Mediation nicht zu unrecht schlecht behandelt fühlt und sich sicher sein kann, dass die Vereinbarung auch rechtlich trägt, schreibt das Mediationsgesetz vor, dass die Medianten auf eine externe Rechtsberatung hinzuweisen sind.
Diese können, jeder für sich selbst, zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin seiner Wahl zu einer Beratung gehen.
Wenn sich die Medianten damit besser fühlen oder die Rechtsfragen wirklich kompliziert sind, können die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aber auch – bei bestehender Absprache – bei den Sitzungen in der Mediation dabei sitzen. Dies kann für alle Sitzungen oder auch nur für eine Sitzung vereinbart werden.
Möglich ist auch, dass die beiden Mediationsparteien einen gemeinsamen Anwalt fragen. Diese letzte Alternative bringt allerdings für den Rechtsanwalt Probleme mit sich, da es ihn in die Gefahr des Parteiverrats (§ 356 StGB) bringt und daher von den meisten Anwältinnen und Anwälten sicherlich abgelehnt werden wird.
Mit dieser Kombination von Mediator oder Mediatorin und einer externen Rechtsberatung sind Sie mit dem Ergebnis Ihrer Mediation auf der sicheren Seite.